Nun soll es wieder illegal werden, mit ausländischen Flaggen zu wehen

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Foto: Hinotoriko / Pixabay.com.

Die Regierung ist der Meinung, dass die dänische Flagge „Dannebrog“ eine ganz besondere Bedeutung für Dänemark und die Dänen hat, und deshalb wird die Regierung diesen Status mit einem Verbot des Hissens anderer Länderflaggen und Gebietsflaggen festlegen.

Der Justizminister hat heute den Gesetzesvorschlag zur öffentlichen Anhörung eingereicht.

Im vergangenen Sommer entschied der Oberste Gerichtshof, dass es keine rechtliche Grundlage für ein Verbot der Verwendung anderer Länderflaggen gebe. In dem konkreten Fall fand der Oberste Gerichtshof jedoch kein Verbot, mit der Flagge der USA zu wehen.

Im März dieses Jahres stimmte die Regierung zusammen mit einer breiten Mehrheit im Parlament dafür, das Verbot wieder einzuführen.

„Dänemarks Flagge ist das wichtigste nationale Symbol, das wir in Dänemark haben. Ein Symbol, das die Dänen als Volk verbindet. Die Regierung ist der Meinung, dass die dänische Flagge einen ganz besonderen Status in Dänemark genießen sollte. Ich bin daher auch der Meinung, dass dieser besondere Status dazu führen sollte, dass es wieder Regeln zur Flaggenverwendung gibt, so dass nicht frei mit den Flaggen anderer Länder gewunken werden kann. So war es seit über 100 Jahren, und so sollte es wieder sein“, sagte Justizminister Peter Hummelgaard.

Mit dem Gesetzesvorschlag wird vorgeschlagen, dass es verboten sein wird, andere Länderflaggen, Gebietsflaggen anderer Länder sowie Flaggen, die diesen gleichgestellt sind, aufzuhängen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Gemäß dem Gesetzesvorschlag wird es Ausnahmen vom Verbot geben.

Zum Beispiel wird das Verbot nicht die Verwendung der Flaggen der nordischen Nachbarn Dänemarks oder der Flaggen Grönlands, der Färöer und Deutschlands umfassen. Auch das Hissen von Flaggen, die internationale oder regionale Vereinigungen repräsentieren, wird nicht verboten. Außerdem wird der Justizminister in außergewöhnlichen Situationen Flaggen vom Verbot ausnehmen können. Dies könnte beispielsweise für die ukrainische Flagge gelten. Ebenso kann die Polizei auf Antrag konkrete Genehmigungen zur Flaggenverwendung erteilen.

Das vorgeschlagene Verbot wird nur das Hissen von Flaggen am Flaggenmast betreffen. Dies bedeutet also unter anderem, dass es nicht verboten sein wird, Flaggen oder Banner zu verwenden, beispielsweise im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Sportveranstaltungen.

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