Ein Klick mit der Computermaus kann Sie jetzt kriminell machen

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Foto: Sara Johnson / Pixabay.com.

Am 1. Juli traten neue Regeln in Kraft, die es unter anderem verbieten, illegale E-Zigarettenprodukte mit Nikotin zu kaufen und einzuführen. Es ist jetzt verboten, beispielsweise Einweg-E-Zigaretten mit Nikotin und Nikotinflüssigkeiten mit charakteristischem Aroma von etwas anderem als Menthol und Tabak über das Internet zu bestellen.

Bis Montag war es als Verbraucher nicht automatisch strafbar, wenn Sie ansonsten illegale E-Zigarettenprodukte über das Internet bestellten.

Aber nach neuen Regeln ist es jetzt sowohl verboten, unter anderem nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten mit Geschmack von zum Beispiel Süßigkeiten, Wassermelone oder Blaubeere zu kaufen und einzuführen. Sie dürfen also diese Produkte nicht mehr kaufen oder über das Internet bestellen.

„Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, den Konsum von Nikotinprodukten in Dänemark einzuschränken. Insbesondere mit Blick auf unsere zukünftigen Generationen, die es also schwerer haben werden, an diese illegalen E-Zigarettenprodukte heranzukommen“, sagt die Abteilungsleiterin der Sicherheitsbehörde (Sikherdsstyrelsen), Stine Pedersen.

Die Sicherheitsbehörde überwacht elektronische Zigaretten und wird auch überwachen, ob die neuen Verbote eingehalten werden. Die Kontrolle wird in enger Zusammenarbeit mit der Zoll- und Steuerbehörde durchgeführt, die unter anderem Pakete mit illegalen E-Zigarettenprodukten stoppen, die die Dänen über das Internet bestellen.

Erlaubt, bis zu zehn Einheiten für den eigenen Verbrauch zu besitzen
Als Verbraucher auf dänischem Boden dürfen Sie jedoch weiterhin bis zu zehn Einheiten von unter anderem Einweg-E-Zigaretten mit Nikotin und Nikotinflüssigkeiten mit charakteristischem Aroma von etwas anderem als Menthol und Tabak besitzen. Aber der Besitz darf nur stattfinden, wenn die Produkte ausschließlich für den eigenen Verbrauch sind.

„Auch wenn Sie diese illegalen E-Zigarettenprodukte nicht mehr über das Internet bestellen dürfen, dürfen Sie bis zu zehn Einheiten aus dem Ausland für den eigenen Verbrauch mit nach Hause bringen. Denn dann besitzen Sie physisch die Produkte, wenn sie die Grenze nach Dänemark überqueren. Das tun Sie nicht, wenn Sie sie einfach über das Internet bestellen. Darin liegt der Unterschied gemäß Gesetzgebung“, erklärt Stine Pedersen.

Übertreten Sie als Verbraucher die neuen Kauf-, Einfuhr- oder Besitzverbote für illegale E-Zigarettenprodukte, werden Sie in der Regel der Polizei gemeldet und riskieren eine Geldstrafe.

Die neuen Verbote sind Teil des Präventionsplans der Regierung, der langfristig dazu beitragen soll, den Konsum von Tabak, Nikotin und Alkohol bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren.

Fakta: Wann dürfen Sie als Verbraucher bis zu zehn Einheiten illegaler E-Zigarettengeräte zum Eigenverbrauch besitzen?

-Sie dürfen bis zu zehn Einheiten zum Eigenverbrauch besitzen, wenn Sie die Grenze nach Dänemark mit den Produkten physisch überqueren und sich auf dänischem Boden mit den Produkten physisch befinden.

-Sie dürfen keine illegalen E-Zigarettenprodukte mit Nikotin aus dem Ausland über das Internet bestellen, da Sie die Produkte dann nicht physisch bei sich haben, wenn die Produkte die Grenze nach Dänemark überqueren – auch nicht, wenn die Produkte für den Eigenverbrauch bestimmt sind.

Quelle: Sikkerhedsstyrelsen.

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