10-jähriger Junge verschwunden: Nun wurden drei Personen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft der Polizei Südjütland hat Anklage erhoben in einem Fall eines 10-jährigen Jungen, der im März von der Einrichtung der Gemeinde Esbjerg, in der er untergebracht war, verschwunden ist.

Der Junge wurde am Nachmittag des 1. März dieses Jahres als vermisst gemeldet.

Eine umfangreiche Suche mit unter anderem Hundestaffeln und Hubschraubern wurde eingeleitet, und der Junge wurde auch in den Medien gesucht.

Er wurde am Abend des nächsten Tages bei einem Familienfreund wiedergefunden.

Die Polizei hat den Fall seitdem untersucht, was nun zur Anklage gegen eine 33-jährige Frau, einen 32-jährigen Mann und einen 57-jährigen Mann geführt hat.

Die drei Personen werden nach § 209 des Kinderrechts sowie nach § 215 Abs. 1 des Strafgesetzbuches angeklagt.

§ 215 Abs. 1 des Strafgesetzbuches befasst sich unter anderem damit, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor unbegründeter Entziehung elterlicher oder sorgeberechtigter Gewalt zu schützen. Personen, die dieses tun oder bei der Entführung des Kindes helfen, können gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches, § 261, bestraft werden, der sich mit Freiheitsberaubung befasst. Die Strafandrohung beträgt bis zu vier Jahre unbedingte Haft.

§ 209 des Kinderrechts besagt, dass jemand, der ein Kind oder einen Jugendlichen, der gemäß diesem Gesetz außerhalb des Elternhauses untergebracht ist (Kinderrecht), dazu anstiftet oder bei der Flucht des Kindes hilft oder das geflohene Kind versteckt, mit bis zu 2 Jahren Haft oder in mildernden Umständen mit einer Geldstrafe bestraft wird.

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