Fünf Bewohner des Ausreisezentrums wegen Drogenhandel verurteilt

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Vier ausländische Männer und eine ausländische Frau wurden wegen des Besitzes und des Handels mit Drogen verurteilt – alle fünf waren zum Tatzeitpunkt Bewohner des Ausreisezentrums Kærshovedgård.

Die fünf wurden zu unbedingter Haftstrafe für ihre Rolle in einem Fall von unter anderem Besitz und Weiterverkauf von insgesamt acht Kilo Kokain und Heroin verurteilt.

Die vier Männer im Alter von 30, 33, 34 und 36 Jahren wurden alle zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die 35-jährige Frau wurde zu fünf Jahren Haft für ihre Beteiligung verurteilt.

Alle Angeklagten wurden außerdem für immer aus dem Land ausgewiesen.

„Ich bin zufrieden damit, dass das Gericht im Wesentlichen im Einklang mit der Anklage entscheidet. Es handelt sich um einen ernsten Fall, der gleichzeitig lange in Bearbeitung war, daher bin ich auch zufrieden, dass wir nun vorläufig einen Schlusspunkt setzen“, sagte Staatsanwältin Linette Lysgaard von der Staatsanwaltschaft der Polizei in der Region Mittel- und Westjütland.

Während der Ermittlungen in diesem Fall beschlagnahmte die Polizei neben Drogen und Telefonen mehr als eine halbe Million Kronen in bar, die gemäß dem Urteil eingezogen wurden.

Alle fünf Verurteilten entschieden sich sofort gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Das Ausreisezentrum Kærshovedgård fällt unter die Strafvollzugsbehörden und ist für abgelehnte Asylbewerber, Menschen, die durch Gerichtsurteil ausgewiesen wurden, sowie Menschen im Duldungsstatus bestimmt. Die Bewohner sind nicht inhaftiert und können daher frei kommen und gehen. Die Bewohner unterliegen jedoch im Allgemeinen einer Aufenthaltsverpflichtung. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, im Zentrum zu wohnen und zu übernachten.

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