Wir sind in die dunkle Jahreszeit eingetreten, und als Radfahrer ist es schwer für Autofahrer, einen zu erkennen, besonders wenn man keine Lampen am Fahrrad hat. Hier sind die Regeln für obligatorisches Licht am Fahrrad.
Als Radfahrer bist du im Straßenverkehr stärker gefährdet, und es ist entscheidend, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer dich sehen können. Wenn du übersehen wirst, kann das zu schweren Unfällen führen.
Stelle sicher, dass deine Fahrradlampen richtig funktionieren und eingeschaltet sind, wenn die Sonne untergeht oder die Sicht schlecht ist, z. B. bei Regen, Schnee oder Nebel. Denke daran, deine Lampen regelmäßig zu überprüfen und die Batterien auszutauschen, wenn das Licht schwach wird.
Denke nicht, dass sie dich sehen können, nur weil du die Autos sehen kannst.
Mit Licht am Fahrrad bist du nicht nur gesetzestreu – du machst den Verkehr auch sicherer für dich und andere.
Es kann auch eine gute Idee sein, auffällige Farben bei der Kleidung oder eine sogenannte reflektierende Abdeckung für die Tasche zu tragen, das hilft dabei, im Dunkeln gesehen zu werden.
Was sind die Regeln für Licht am Fahrrad?
- Das Rücklicht muss rot leuchten.
- Das Frontlicht soll weiß oder gelblich leuchten. Bei einem starken Frontlicht sollte es schräg nach unten gerichtet sein, um andere nicht zu blenden.
- Die Fahrradlampen müssen deutlich aus einer Entfernung von mindestens 300 Metern sichtbar sein und auch seitlich sichtbar sein.
- Weiße und rote Lampen dürfen blinken – mit mindestens 120 Blinkvorgängen pro Minute. Gelbe Frontlampen sollen kontinuierlich leuchten.
- Die Strafe für das Fahren ohne Licht beträgt 700 kr. (dänische Krone).
Quelle: Rådet for Sikker Trafik
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