Es war ein versuchter Mord, als ein 26-jähriger Mann am 18. Februar letzten Jahres einen Gefängniswärter im Enner Mark Gefängnis angriff, wo der Mann eine Strafe absaß.
Das entschied das Gericht in Horsens am vergangenen Freitag.
Der 26-jährige Mann, der zuvor wegen gewalttätiger Kriminalität verurteilt worden war, wurde angeklagt, während seiner Haftstrafe den Gefängniswärter mehrmals in und um den Hals mit einer präparierten Zahnbürste gestochen zu haben. Der Gefängniswärter wurde dabei verletzt, aber er schwebte nicht in Lebensgefahr.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Voraus beantragt, dass der 26-Jährige zu einer Sicherheitsverwahrung verurteilt werde und bis zur Vollstreckung des Sicherheitsverwahrungsbeschlusses in die Sicherungsabteilung der Abteilung für forensische Psychiatrie eingewiesen werde. Dieser Bitte folgte das Gericht.
Das Urteil basierte unter anderem auf Videoüberwachung, Zeugenaussagen und medizinischen Informationen, die vor Gericht vorgelegt wurden. Das Gericht berücksichtigte auch die Stellungnahme des Gerichtsmedizinischen Rates zu dem 26-Jährigen. Der Gerichtsmedizinische Rat hält es mit hoher Wahrscheinlichkeit für erforderlich, dass er eine so unmittelbare Gefahr für andere darstellt, dass Sicherheitsverwahrung erforderlich ist. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass der Angriff völlig grundlos erfolgte und einem zufälligen Gefängniswärter galt.
Neben dem versuchten Mord wurde der 26-Jährige auch schuldig gesprochen, Gewalt angedroht zu haben, da er am 18. Februar letzten Jahres versuchte, einen Gefängniswärter in die Hand zu beißen. Dieser Vorfall ereignete sich ein paar Stunden nach dem ersten Angriff.
Der 26-jährige Mann erklärte sich im Voraus für nicht schuldig und hat das Urteil vor dem Berufungsgericht angefochten.