Heute beginnt der Fall zur Auflösung der Bandidos MC.
Die Gruppierung, die sich selbst als „Biker“ bezeichnet, aber von der Polizei und den Medien als „Rocker“ bezeichnet wird, wurde seit Mai letzten Jahres administrativ verboten.
Der Fall gegen die Bandidos MC wurde gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Verfassung erhoben, der besagt, dass „Vereinigungen, die durch Gewalt, Anstiftung zur Gewalt oder ähnliche strafbare Handlungen zur Beeinflussung andersdenkender tätig sind oder danach streben, durch ein Gerichtsurteil aufgelöst werden“.
Der Fall wird am Gericht in Helsingør verhandelt und es wurden 38 Gerichtstage für den Fall angesetzt. Es wird erwartet, dass im August ein Urteil gefällt wird.