Bordellmitarbeiterin bis zur Abschiebung in Untersuchungshaft

Eine 31-jährige Frau ist in Untersuchungshaft genommen worden, bis sie ausgewiesen werden kann, nachdem sie am Montagvormittag im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle in einem Bordell in Randers festgenommen wurde.

Die Festnahme erfolgte, weil die Aufenthaltsgenehmigung der Frau abgelaufen war. Sie wurde daher wegen illegalen Aufenthalts und illegaler Arbeit angeklagt. Die Frau gestand ihre Schuld und erhielt eine Geldstrafe.

Der Fall wurde der Einwanderungsbehörde vorgelegt, die beschlossen hat, sie mit einem zweijährigen Einreiseverbot auszuweisen.

Am Mittwoch wurde die Frau dem Gericht in Randers vorgeführt, das eine Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Wochen beantragte, bis die Abschiebung durchgeführt werden kann.

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